Allgemeinen Geschäftsbedingungen für I.B. Motorenteile Bearbeitung:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der I.B. Motorenteile Bearbeitung Stand: 01. Juni 2025

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der I.B. Motorenteile
Bearbeitung, Zeppelinstr. 8-10, 74321 Besigheim.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend „Kunde“). Entgegenstehende oder von diesen AGB
abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen hat ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn das Unternehmen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen
Einbeziehung bedarf.

2. Vertragsschluss

2.1. Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet
sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Technische Änderungen, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Unternehmens per E-Mail oder telefonisch bestätigt und somit
annimmt. Die Bestätigung des Kunden gilt als verbindlicher Auftrag. Das Unternehmen wird den Eingang des Auftrags in der Regel
bestätigen.
2.3. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Unternehmens und der darauf
basierenden schriftlichen oder fernmündlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten,
sofern nicht anders ausgewiesen.
3.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen als Vorkasse zu leisten. Die Rechnungen des Unternehmens sind sofort und
ohne Abzug fällig nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden.
3.3. Die Zahlung hat ausschließlich per Überweisung auf das vom Unternehmen benannte Geschäftskonto zu erfolgen.
Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
3.4. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
vorbehalten. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges kann eine Mahnpauschale von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB
berechnet werden.
3.5. Bei Nichtzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsversand erfolgt eine erste Zahlungserinnerung. Bleibt die Zahlung nach
weiteren 7 Tagen aus, wird die erste Mahnung versandt. Der Mahnprozess kann bis zu drei Mahnungen umfassen, bevor weitere
rechtliche Schritte eingeleitet werden.

4. Lieferung, Leistungserbringung und Zeitrahmen

4.1. Die Lieferung der fertigen Arbeiten erfolgt nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Leistung sowie etwaiger
Versandkosten. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.
4.2. Die Abholung der fertigen Arbeiten ist ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung möglich. Bei Abholung hat der Kunde die
Ware auf offensichtliche Mängel zu prüfen.
4.3. Feste Zeitrahmen oder Lieferfristen werden vom Unternehmen nicht garantiert. Die Dauer der Motorenbearbeitung ist stark
abhängig vom Umfang der Leistung, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und der aktuellen Auftragslage. Einige Arbeiten können
innerhalb von 1-2 Tagen abgeschlossen sein, andere Projekte können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Das Unternehmen
wird sich bemühen, die Arbeiten innerhalb eines angemessenen Zeitraums und so zügig wie möglich zu erledigen, kann jedoch
keine festen Termine zusichern.
4.4. Bei Terminüberschreitungen ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen.
Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Unternehmens.

5. Ersatzteile und Teilrechnungen

5.1. Werden für die Durchführung der Arbeiten Ersatzteile von Drittfirmen benötigt, so ist der Kunde verpflichtet, diese Ersatzteile
per Vorkasse zu bezahlen, bevor sie vom Unternehmen bestellt werden.
5.2. Über die Kosten für solche Ersatzteile kann eine separate Teilrechnung gestellt werden, die sofort zur Zahlung fällig ist. Die
Bearbeitung der Motorteile beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang dieser Teilrechnung.

6. Mängelgewährleistung und Haftungsausschluss

6.1. Das Unternehmen leistet Gewähr für Mängel an den erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit
der Maßgabe dieser AGB.
6.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmen ein Jahr ab Abnahme der Leistung bzw. Ablieferung der Sache.
6.3. Der Kunde hat die erbrachte Leistung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 5
Werktagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die
Leistung als genehmigt.
6.4. Bei Sachmängeln ist das Unternehmen nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.5. Das Unternehmen haftet nicht für Mängel oder Schäden, die nach Abholung oder Versand der bearbeiteten Teile entstehen und
auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
* Unsachgemäßer Einbau: Jeglicher fehlerhafter, nicht fachgerechter oder unsachgemäßer Einbau der Motoren oder Motorenteile
durch den Kunden oder Dritte.
* Unsachgemäßer Betrieb oder Wartung: Missachtung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überlastung, mangelnde Wartung
oder Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe (z.B. Öle, Kühlmittel, Kraftstoffe), die nicht den Herstellerangaben entsprechen.
* Modifikationen durch Dritte: Jegliche Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe an den bearbeiteten Motoren oder Motorenteilen
durch den Kunden oder nicht vom Unternehmen autorisierte Dritte.
* Externe Faktoren: Schäden durch höhere Gewalt, Unfall, Verschleiß, äußere Einflüsse, aggressive Medien, chemische oder
elektrochemische Einflüsse oder andere Ursachen, die nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegen.
* Vom Kunden beigestellte Teile: Mängel oder Schäden, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder vom Kunden beigestellten
Motorenteilen, Materialien oder Informationen beruhen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten
Teile auf ihre Eignung oder Mängelfreiheit zu prüfen, es sei denn, dies wurde explizit und schriftlich vereinbart.
6.6. Das Unternehmen haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Unternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt
nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vor.
6.7. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden oder
sonstige Vermögensschäden des Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens.
6.8. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Das Unternehmen behält sich das Eigentum an allen gelieferten Teilen und bearbeiteten Motoren bzw. Motorenteilen bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
7.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Teile oder bearbeiteten Motoren/Motorenteile vor
vollständiger Bezahlung zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder Dritten zu überlassen. Eine Weiterveräußerung ist nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet, wobei die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung bereits jetzt an das
Unternehmen abgetreten werden.
7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das Unternehmen berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn,
das Unternehmen erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

8. Widerrufsrecht

8.1. Da sich die Angebote und Leistungen der I.B. Motorenteile Bearbeitung ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen richten (B2B-Geschäft), besteht kein gesetzliches
Widerrufsrecht für den Kunden.
8.2. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB vorgesehen.

9. Datenschutz

9.1. Das Unternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9.2. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig (z.B.
Versanddienstleister) oder gesetzlich vorgeschrieben. Die Daten dienen ausschließlich der internen Nutzung zur Abwicklung der
Geschäftsbeziehung, der Kommunikation mit dem Kunden und der Erfüllung rechtlicher Pflichten.
9.3. Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden Sie in der separaten
Datenschutzerklärung des Unternehmens, die auf der Webseite abrufbar ist und/oder auf Anfrage zugesandt wird.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf
basierenden Verträgen ist Heilbronn, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2. Es gilt Ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).